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Die Epidemie Part Nine
Wann: 27.11.2009 - 29.11.2009!
Maximal 80 Gäste
Teilnehmerstatus:
69 Plätze frei
11 Plätze angemeldet
11 Plätze bezahlt
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Wolleck (21.05.2011 12:10)
Ich bin dann auf jeden fall ...
DrTribun2001 (08.01.2011 20:49)
DRS ist dabei Haben ja och ...
j0hns3n (06.01.2011 23:39)
DKOE ABSCHAUM am Start
karlzone (05.01.2011 17:09)
Bin dabei, hab ja schon bezahlt. ...
DrDigga2001 (05.01.2011 12:33)
jawoll^^ das geht ab.. ist dann ...
Die Epidemie Part Nine
2 / 3 Kästen verfügbar
Vergebene Kasten:
1. DRS2001 (Becks)
Die nächsten Geburtstage:
✖ Havarie (13.02)
✖ biernot (15.02)
✖ Diggen_Zack (21.02)
✖ DrBurns2001 (24.02)
✖ nside (26.02)
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§1
Jeder Teilnehmer, der an der Netzwerkparty "Die Epidemie" teilnimmt, verpflichtet sich mit der Anmeldung zur Kenntnisnahme und zur Einhaltung der nun folgenden Regeln, die ein zivilisiertes Miteinander garantieren sollen. Durch seine Anmeldung nimmt der Teilnehmer außerdem in Kauf, bei Nichtbeachtung eines oder mehrerer Paragraphen, von der Veranstaltung verwiesen werden zu können. Das Recht hierzu haben alleine Peter Heise, Stephan Jäkel und Stefanie Heise, die als Veranstalter und dessen Vertreter auftreten.
§2
Voraussetzung zur Teilnahme an der "Die Epidemie" ist das vollendete sechzehnte Lebensjahr (18 Jahre). Zur Prüfung dieser Regelung muss jeder Teilnehmer seinen Personalausweis, Führerschein, Reisepass oder einen anderen Ausweis mit Lichtbild auf der ?Die Epidemie? vorlegen können. Ohne einen gültigen Ausweis ist eine Teilnahme nicht möglich. Vergessen, verloren kann nicht akzeptiert werden!! Wer keinen Ausweis dabei hat, bleibt draußen!
§3
Die Teilnahme an der Die Epidemie erfolgt komplett auf eigene Gefahr. Im Einzelnen bedeutet dies, dass der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden kann für Schäden, die an mitgebrachter Hardware, an mitgebrachter Software, oder aufgrund von Diebstahl oder Verlust entstehen. Dies beinhaltet auch Schäden, die aufgrund von Computerviren oder ähnlichem auftreten können. Es wird vor dem Hintergrund des Diebstahls jedem Teilnehmer nahe gelegt, seinen persönlichen Besitz durch Aufkleber bzw. Etiketten zu markieren, auch um Verwechslungen auszuschließen.
§4
Jeder Teilnehmer beteiligt sich zur Deckung der Unkosten mit einem Betrag von EUR 25,- bei Vorkasse; an der Abendkasse EUR 30,- (für weibliche Teilnehmer nur EUR 15,- Vorkasse und EUR 18,- Abendkasse). Für weitere Rechner (außer Server) fällt ein Unkostenbeitrag von EUR 10,- an (wegen den Stromkosten). Es besteht in keinem Fall das Recht auf Rückgabe des Unkostenbeitrages durch den Veranstalter.
§5
Da Reservierungen mit anschließender Überweisung des Teilnehmerbetrags einer Abend-Karte vorgezogen werden, ist es für jeden Teilnehmer ratsam, seinen Sitzplatz und damit sein Recht auf einen Port des Netzwerkes und Stromanschluss frühzeitig durch eine Überweisung zu sichern.
§6
Sollte ein angemeldeter Teilnehmer, der seinen Platz bereits (durch Überweisung) bezahlt hat, bis Freitag, 22.00 Uhr nicht auf der Die Epidemie erscheinen, so kann sein Anspruch auf einen Sitzplatz verfallen.
§7
Jeder Teilnehmer ist für die Konfiguration seiner Hardware (insbesondere seines Rechners mit Netzwerkkarte) selbst verantwortlich. Der Veranstalter ist jedoch zur Hilfestellung bereit, sofern es seine Zeit erlaubt!
§8
Unter einer Grundvoraussetzung an Hardware versteht der Veranstalter und seine Vertreter einen vorkonfigurierten Rechner, der über eine Netzwerkkarte verfügt. Zum Anschluss an das Netzwerk benötigt jeder Teilnehmer ein Twisted Pair Kabel von ausreichender Länge (mindestens 5, besser 10 Meter). Jeder Teilnehmer ist darüber hinaus zur Bereitstellung so vieler Mehrfachsteckdosen angehalten, wie der Teilnehmer benötigt, um alle von ihm benötigten Stecker auf einen Stecker zu bündeln. Der Veranstalter ist nicht dazu verpflichtet dem Teilnehmer Mehrfachstecker zu garantieren.
§9
Unnötiger Stromverbrauch wird nicht geduldet. Unnötige Stromfresser wie Heizungen, Wasserkocher oder ähnliches sind nicht gestattet. Ihr habt im Cateringbereich die Möglichkeit euch eurer Essen auch warm machen zu lassen (Ofen, Wasserkocher). Bei Nichtbeachten erfolgt der Verweis aus der Halle.
§10
Auf der Die Epidemie herrscht allgemeines Lautsprecherverbot. Kopfhörer sind PFLICHT.
§11
Das Mitbringen, das Benutzen, das Kopieren auf fremde oder eigene Datenträger oder das bloße Vertreiben von illegaler Software (dazu gehört sowohl pornographisches und/oder gewaltverherrlichendes Material, als auch Raubkopien bzw. unlizenzierte Software jeglicher Art) ist auf der Epidemie strengstens verboten. Außerdem dürfen indizierte Spiele nicht auf die Epidemie mitgebracht werden, da auch Personen unter 18 Jahre anwesend sind.
§12
Aufgrund der großen Menge an mitgebrachter Software ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die Legalität der Software in allen Fällen zu prüfen. Die Veranstalter und seine Vertreter behalten sich das Recht vor, Stichproben durchzuführen und bei Verstoß den entsprechenden Besucher ohne Anspruch auf eine Rückerstattung des Unkostenbeitrages der Veranstaltung zu verweisen.
§13
Ein Teilnehmer, der die Funktionalität des Netzwerkes in irgendeiner Weise stört oder beeinträchtigt, wird von der ?Die Epidemie? verwiesen. Hierzu zählt im Besonderen flooding, nuking etc., außerdem ist das Benutzen jeglicher Fernwartungstools verboten!
§14
Jeder Rechner, der mit dem Netzwerk verbunden wird, erhält eine IP-Adresse und die Angabe weiterer Dienste. Keinem Teilnehmer ist es erlaubt, einen DHCP Server auf eigenen Maschinen einzurichten. Sollte jemand hierbei erwischt werden, wird ein Ausschluss von der ?Die Epidemie? erfolgen.
§15
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich selbstverständlich auch zur Einhaltung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Hier wird besonders auf das Betäubungsmittelgesetz und deren Verordnungen hingewiesen. Wer auf der ?Die Epidemie? Drogen konsumiert, wird der Polizei übergeben und es wird Strafanzeige erstattet. Übermäßiger Alkoholkonsum ist nicht erlaubt. Rauchen ist in der Halle strengstens verboten! Bei Nichteinhaltung trägt der Verursacher die Folgekosten!
§16
Besucher sind auf der Party zwar erlaubt, müssen jedoch einen Unkostenbeitrag von 2 ? bezahlen und haben weder Anspruch auf einen Sitzplatz noch auf eine Teilnahme an den Turnieren, auch nicht mit fremden Rechnern.
§17
Schäden an fremdem Eigentum sind unverzüglich dem Besitzer oder, falls dieser nicht auffindbar ist, der Organisation zu melden. Für Schäden an den Veranstaltungsräumen und deren Inventar haftet der Verursacher (bzw. seine Versicherung). Alle Schäden sind unverzüglich und umgehend beim Veranstalter oder bei einem seiner Vertreter zu melden.
§18
Des weiteren gelten die Bestimmungen der Hausordnung des Veranstaltungsortes, welche im Eingangsbereich der Veranstaltungsräume öffentlich bekannt gemacht werden.
§19
Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Veranstalter und Teilnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen unwirksam sein sollte, berührt dies die Gültigkeit des Regelwerks im übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke im Regelwerk soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Regelwerks gewollt haben würden, sofern sie bei Aufstellung dieses Regelwerks den Punkt bedacht hätten.
§20
Cheaten ist strengstens VERBOTEN!! Wer beim cheaten erwischt wird, FLIEGT SAMT RECHNER aus der Halle! Für Cheater entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des entrichteten Eintrittsgeldes! Zudem wird für Rechner von Cheatern KEINE HAFTUNG übernommen, Schadensmeldungen durch Beschädigung der Hardware werden NICHT anerkannt!
§21
Mit Foto- und Filmaufnahmen, deren Ausstrahlung bzw. Veröffentlichung und Weiterverwendung für Werbezwecke erklären sich alle Teilnehmer einverstanden.